Information und Grundlagen für Veranstaltungen betreffend Corona

Gesuche zur Durchführung einer Veranstaltung sind bei der Gemeinde einzureichen, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Der Gemeinde obliegt der Entschied über die Durchführung der Veranstaltung und die Kontrolle der Einhaltung des Schutzkonzepts vor Ort.

Ab dem 6. Juni 2020 sind wieder Wettkämpfe für Breitensportler erlaubt. In einer ersten Phase ist die Teilnehmerzahl auf 300 beschränkt.